Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ärztliche Verordnung:

Für ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Ohne vorliegende
gültige Heilmittelverordnung kann keine Behandlung durchgeführt werden.

2. Behandlungskosten:

  • Privatpatienten:

Mit Privatpatienten wird zu Beginn der Therapie ein Behandlungsvertrag über die Höhe der
Behandlungskosten abgeschlossen. In der letzten Behandlungsstunde der Verordnung
bekommt der Patient die Rechnung für die Behandlungskosten. Diese sind innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen.
Sollte es Differenzen mit ihrer Krankenkasse geben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen
Ihnen gerne weiter!

  • Zuzahlung:

Laut SGB V § 32 wird für Heilmittelverordnungen eine Rezeptgebühr berechnet. Versicherte,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel als Zuzahlung
den ergebenen Betrag an die Praxis zu zahlen. Die Zuzahlung kann in Bar oder per
Überweisung bis zum 3. Behandlungstermin an die Praxis gezahlt werden.
Im Laufe eines Jahres brauchen Sie nicht mehr Zuzahlungen zu leisten, als ihnen im Rahmen ihrer individuellen Belastungsgrenze zugemutet werden kann.
Bitte informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse. Alle Rechnungen über Zuzahlungen werden für das Erreichen ihrer Belastungsgrenze berücksichtigt. Sammeln Sie also alle Quittungen.

3. Behandlung:

Die Therapiezeit richtet sich nach den Angaben auf der Heilmittelverordnung.
Bei einer Kindertherapie kommt ein Elternteil in den letzten 5 Minuten der Therapie dazu um den aktuellen Therapiestand mit der Therapeutin zu besprechen.

4. Termin absagen:

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin ab.
Andernfalls schreibt das BGB § 615 vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.
Die Höhe der Ausfallgebühr beträgt den Kassensatz ihrer Krankenversicherung und bei Privatpatienten die Höhe der Behandlungskosten für den ausgefallenen Termin.
Wir sind stets bemüht den ausgefallenen Termin anderweitig zu füllen. Sollte dies gelingen entsteht keine Ausfallgebühr.

5. Ablauf der Therapie:

Wir stehen Ihnen für die Dauer der Behandlung zur Verfügung und sind Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Sie vereinbaren mit uns u.a. Behandlungstermine, Behandlungsziele, Maßnahmen und die Behandlungsfrequenz. Die Leistung ihrer Behandlung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen, z.B. Persönliche und Individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, Dokumentation, Verfassen von Therapieberichten für den überweisenden Arzt und bei Ausfall des Therapeuten sind wir stets um eine Vertretung bemüht, um ihnen den bestmöglichen Therapieerfolg zu ermöglichen.

6. Dokumentation

Jede Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet.

Die Dokumentation steht in Eigentum der Praxis für Logopädie Vanessa Kreye.
Auf ihr Verlangen könne Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen. Nach Beendigung der Therapie verbleibt die Dokumentation in der Praxis und wird nach den gesetzlichen Vorgaben 10 Jahre archiviert.

7. Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung:

Ihre Therapeutin ist ein Begleiter auf ihrem ganz persönlichen Weg und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe aber unentbehrlich.
Mithilfe kann bedeuten z.B. Übungen zu Hause zu wiederholen oder die Zusammenarbeit mit weiteren behandelnden Therapeuten zu erlauben.
Bei einer Kindertherapie ist die Hilfe der Eltern besonders wichtig. Kinder sind meist nicht in der Lage Übungen selbstständig und gewissenhaft zu Hause zu wiederholen. Führen Sie die Übungen gemeinsam mit ihrem Kind durch und unterstützen Sie dadurch den Erfolg der logopädischen Therapie.

8. Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet wenn das Therapieziel erreicht ist oder die Störung behoben ist.
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlungen. Sollte eine Fortsetzung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue Verordnung außerhalb des Regelfalles. In diesem Fall werden Sie von ihrer Logopädin beraten wie sie weiter verfahren.
Die Behandlung endet üblicherweise im beidseitigen Einvernehmen zwischen Patient und Therapeut. Sollte die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. vereinbarten Erfolg führen oder eine andere medizinisch-therapeutische Behandlungsmaßnahme notwendig sein, kann die Behandlung vorzeitig abgebrochen werden.

9. Grundsätzliche Informationen:

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Störungsbild bestimmt den Umfang und Dauer der Behandlung.
Selbstverständlich unterliegt die Praxis für Logopädie Vanessa Kreye der Schweigepflicht.
Ohne ihre Zustimmung werden keine Informationen an andere Personen weiter gegeben.
Die Praxis für Logopädie ist eine Hausschuhpraxis. Bitte betreten Sie den Therapieraum nicht mit Straßenschuhen. An der Garderobe stehen ihnen Schuhüberzieher und Hausschuhe zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie auch eigene Hausschuhe mitbringen.

10. IGEL Leistungen:

IGEL Leistungen gehörten nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich die Kosten durch die Krankenkassen erstattet zu bekommen.
IGEL Leistungen sind Zusatzleistungen. Diese können Sie bei uns in der Praxis buchen. Gerne informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot.