Verordnungsweg
Wie bekomme ich ein Rezept für Logopädie?

Um eine logopädische Behandlung zu erhalten muss im Vorfeld vom Arzt eine logopädische Heilmittelverordnung ausgestellt werden. Diese können Sie bei folgenden Ärzten erhalten:

  • Kinderärzte
  • Pädaudiologen
  • Kieferorthopäden / Zahnärzte
  • Allgemeinärzte / Hausärzte
  • Hals-, Nasen-, Ohrenärzte
  • Phoniater
  • Neurologen
  • Internisten

Die Bezahlung logopädischer Leistungen wird in der Regel von der zuständigen Krankenkasse übernommen.

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht von 10% des gesamten Verordnungswertes und eine Verordnungsgebühr von 10,-€. Diese anfallenden Kosten sind an die Praxis für Logopädie zu bezahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, ist eine Befreiung dieser Zuzahlungen möglich. Sprechen Sie diesbezüglich Ihre Krankenkasse an.

Als Privatpatient klären Sie bitte im Voraus mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für die logopädische Therapie übernommen werden.

Wenn Ihnen eine logopädische Therapie verordnet wird, setzen Sie sich mit mir persönlich oder telefonisch in Verbindung. So können wir gemeinsam einen Termin zur logopädischen Therapie vereinbaren.

Falls medizinisch notwendig werden auch Hausbesuche verordnet. Meine Praxis kann Ihnen diese Leistungen ebenfalls anbieten.

ACHTUNG!

BITTE BEACHTEN SIE BEI JEDER VERORDNUNG, DASS ZWISCHEN DEM AUSSTELLUNGSDATUM DER VERORDNUNG UND DEM BEHANDLUNGSBEGINN (1.TERMIN IN DER PRAXIS) NICHT MEHR ALS 14 TAGE VERGEHEN DÜRFEN. DESHALB SOLLTEN SIE RECHTZEITIG EINEN TERMIN VEREINBAREN.